Mund-Nasen-Schutz in allen Schulen ab Montag, den 14.9.2020
Ab Montag, 14.09.2020, gilt für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden
mechanischen Schutzvorrichtung (MNS).
Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.